Datenschutz

Es gibt zwei Kategorien von Firmen. Die einen, die wissen was ein Nichtbeachten der Gesetze bedeutet und die anderen, die es nicht wissen.

Das Bundesdatenschutzgesetz betrifft jede Person, unabhängig ob natürlich oder juristisch. Der Gesetzgeber reduziert das derzeit noch bestehende Vollzugsdefizit sichtbar durch verstärkte Anwendung seiner weitreichenden Kontrollbefugnisse.

Für jedes Unternehmen besteht somit Handlungsbedarf in Sachen rechtskonformer Abbildung des Datenschutzes.

Die Huber S-Consulting GmbH berät und stellt darüber hinaus auch einen erfahrenen Datenschutzbeauftragten, um Ihr Unternehmen in Sachen Rechtskonformität und Kundenvertrauen zu stärken.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Erfüllung der rechtlichen Anforderungen
  • Risikominimierung in Hinblick auf Bußgelder und Straftatbestände für Administratoren und Geschäftsführung
  • Stärkung der Datensicherheit durch Auditierung bestehender und zukünftiger Systeme
  • Erhöhung der Seriösität und Schaffung eines Wettbewerbvorteils
  • Optimierung von Geschäftsprozessen
  • Erkennen und Nutzen von Qualitätspotenzialen
  • IT und Recht aus einer Hand
  • Bei Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten:
    • Übergabe der Haftung an einen externen Dritten
    • Ressourcenschonung der eigenen Mitarbeiter
    • Einsparung der vorgeschriebenen Mittel für einen internen Datenschutzbeauftragten
    • Flexibilität in Sachen Bestellung (Kündigungsschutz bei internen DSBs)

Unsere Leistungen

  • Statusanalyse der bestehenden Datenschutz-Maßnahmen
  • Erstellung eines Aktionsplans zur Absicherung Ihres Unternehmens
  • Beratung der Geschäftsleitung, der IT-Abteilung und natürlich eines bestehenden Datenschutzbeauftragen
  • Beratung in rechtskonformer Abbildung von Hochtechnologie-Bereichen (CloudComputing, SaaS, IaaS, PaaS, BaaS)
  • Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten
  • Durchführung von Mitarbeiterschulungen
  • Vertragsanalyse in Hinblick auf Auftragsdatenverarbeitung